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gültig ab 25.04.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge der Acxiom Deutschland GmbH – (im folgenden „Acxiom“) mit Kunden, Partnern und Lieferanten (im folgenden „Vertragspartner“), die die Erhebung, Verarbeitung, Vermietung, Vermittlung oder sonstige Nutzung von Daten sowie Werbemittelherstellung und Mailing-Dienstleistungen zum Gegenstand haben, sofern in den Verträgen nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Auftragserteilung

Alle von Acxiom abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Acxiom bzw. der tatsächlichen Ausführung des Vertrages zustande.

2.  Nutzungsrechte des Vertragspartners

Während der Geltungsdauer des Vertrages erhält der Vertragspartner das Recht, die ihm übermittelten Daten zu den vertraglichen vereinbarten Zwecken zu nutzen. Dem Vertragspartner stehen nur die vertraglich übertragenen Rechte zu. Alle anderen Rechte an den Daten, Datenbanken sowie an Software und Datenbanken, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei Acxiom.

Acxiom übermittelt dem Vertragspartner eine Kopie der Daten und erteilt ihm das Recht, davon die Anzahl von Kopien herzustellen, die für die Sicherung der operativen Nutzung und Archivierung erforderlich ist. Der Vertragspartner hat jede Kopie eines Datenträgers mit dem Hinweis auf die Rechte von Acxiom zu kennzeichnen.

3.  Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Acxiom die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Krieg, Naturkatastrophen, Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten von Acxiom oder dessen Unterlieferanten eintreten –, hat Acxiom auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Acxiom, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Acxiom von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Acxiom nur berufen, wenn Acxiom den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.

Sofern Acxiom die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Acxiom.

Änderungen des Auftrags oder verspätete Lieferung von Material oder Daten durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, welche die Lieferfrist beeinflussen, machen Terminverpflichtungen von Acxiom hinfällig und verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Für sich daraus ergebende Erschwernisse kann Acxiom einen angemessenen Mehrpreis verlangen.

4.  Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Ge-fahr des Vertragspartners, sofern nicht ausdrück-lich etwas anderes vereinbart ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche Acxiom nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

Mit der Einlieferung von Sendungen bei der Post, Publishern, oder anderen Unternehmen der Logistik, der werblichen Ansprache oder der Datenübermittlung erfüllt Acxiom seine Lieferverpflichtungen. Acxiom versendet personenbezogene Daten über das Internet oder andere öffentliche Leitungen in verschlüsselter Form.

Bei der Datenfernübertragung per ISDN, Modem oder Internet von Adressen oder anderen Informationen ist Acxiom weder als Sender noch als Empfänger verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Daten oder deren Datensicherheit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners kann auf dessen Kosten der Transport der Daten per Boten oder als Wertbrief erfolgen.

5.  Entgelt

Sofern bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, wird zu den am Tag

der Lieferung gültigen Listen-Katalogpreisen berechnet. Alle genannten Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Netto-Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.

Die in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Adressenstückzahlen sind wegen ständiger Zu- und Abgänge nur Circa-Angaben; berechnet wird jeweils die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Hat Acxiom zu einem Mindestauftragswert angeboten, so bildet dieser die Preisuntergrenze.

Bei Dienst- und/oder Werkverträgen ist Acxiom berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei der Rechnungsstellung gegenüber Vertragspartnern aus der EU verwendet Acxiom die vom Vertragspartner genannte UmsatzIdentifikations-Nummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Vertragspartner für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen Acxiom geltend gemacht werden kann.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Neue Vertragspartner und Vertragspartner aus der EU sind vorkassenpflichtig.

Entgelte im Namen und für Rechnung des Vertragspartners sind durchlaufende Posten und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Entgelte für die Postauslieferung von Werbesendungen sind vom Vertragspartner im Voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang bzw. unwiderrufener Gutschrift eingereichter Schecks besteht seitens Acxiom keine Verpflichtung zur Postauslieferung. Sofern die Vorauszahlung der Entgelte verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszweckes eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auslieferungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.

6.  Aufrechnung / Eigentumsvorbehalt

Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen behält sich Acxiom das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren, insbesondere Datenträgern vor.

7.  Mängelansprüche

Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen Acxiom, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens sieben Tage nach Anlieferung schriftlich angezeigt werden, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Ein zeitlich versetzter Einsatz der Adressen entbindet nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei Eingang.

Beanstandungen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Beim Auftreten verdeckter Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der von Acxiom gelieferten Ware oder Daten sofort einzustellen. Verarbeitet der Vertragspartner die Ware oder die Daten dennoch weiter, so gelten Waren oder Daten als abgenommen.

Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung kann Acxiom nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Der Vertragspartner kann erst dann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird.

Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der Produkte. Danach können Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nicht mehr geltend gemacht werden.

8.  Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet Acxiom für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Acxiom entstanden sind, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten weiterhin

nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von Acxiom ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmervertreter und Erfüllungsgehilfen von Acxiom.

Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder anderer Vorschriften über den Datenschutz, geänderten, unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Vertragspartner gegenüber dem Betroffenen ver-antwortlich und stellt Acxiom von allen Ansprüchen frei.

9.  Adressenlieferung / Retouren

Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien kann Acxiom wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in den Adressdateien zum Zeitpunkt der Auslieferung sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Zielgruppe vollständig sind.

Da Acxiom die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammenstellt, kann Acxiom nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, seine Adressdaten zutreffend sind, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind. Zum Auftragsumfang von Acxiom gehört es daher nicht, die Gültigkeit, Zustellbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdateien zu prüfen. In keinem Fall übernimmt Acxiom eine Garantie über den Erfolg einer Werbemaßnahme.

Adressen mit Telefonnummern werden nur unter der Voraussetzung geliefert, dass sie gemäß dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Verbrauchern ausschließlich zum Anruf aufgrund vorangegangener Einwilligung des Anrufenden genutzt werden. Gegenüber gewerblich Tätigen und Selbständigen, die nicht in ihrer Funktion als Verbraucher angerufen werden, ist weiterhin auch eine vermutete Einwilligung zulässig, jedoch auch erforderlich. Liegt keine Einwilligung in diesem Sinne vor, so dürfen die Telefonnummern nur zu Kontroll-, Abgleich- oder Ergänzungszwecken der eigenen Kundendatei genutzt werden.

Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet nicht, dass die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist, wenn dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden ist. Bei dennoch vorgenommenen unzulässigen Nutzungen stellt der Vertragspartner Acxiom von eventuellen Ansprüchen Betroffener frei.

Liefert Acxiom Adressen zur werblichen Nutzung im Wege der Übermittlung, so speichert Acxiom auf Anforderung des Vertragspartners und soweit gesetzlich erforderlich Herkunft und Empfänger der Adressen für zwei Jahre.

10.  Adressennutzung / Verbot der Mehrfach-Verwendung

Alle von Acxiom zur Verfügung gestellten Adressen und Zusatzinformationen sind nur zum einmaligen, eigenen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt, es sei denn, es wurde im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung der zeitliche oder inhalt-liche Nutzungsumfang schriftlich erweitert. Dies gilt auch, soweit die gelieferten Adressen durch Acxiom als Adressenvermittler von dritter Seite beschafft wurden. Die Nutzung darf ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen für den vereinbarten Zweck und unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes stattfinden.

Ist die mehrfache oder eine uneingeschränkte Nutzung Vertragsbestandteil, so gilt dieses Nut-zungsrecht nur bis zum Widerruf des Adressaten. Der Vertragspartner hat durch den Widerspruch keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

Alle von Acxiom gelieferten Daten müssen mit der Angabe der ersten erhebenden Stelle, unter Angabe der vollständigen postalischen Adresse, verwendet werden. Handelt es sich um Partner- oder Lieferantendaten, kennzeichnet Acxiom diese unter Angabe der ersten erhebenden Stelle. Die Angabe eines Hinweises auf die Herkunft der Daten in der Werbung des Vertragspartners bedarf der Genehmigung durch Acxiom.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Daten und Informationen oder Teile, beispielsweise Derivate daraus, in irgendeiner Form Dritten zur Verfügung zu stellen, damit gewerblich zu handeln oder damit Dienstleistungen zu erbringen. Dritte sind auch Unternehmen, die mit dem Vertragspartner verbunden sind.

11.  Vertragsstrafe

Zur Überprüfung der Nutzung werden von Acxiom in die Datenbestände Kontrolladressen eingebaut. Bei Verstoß gegen die eingeräumte Nutzungsberechtigung schuldet der Vertragspartner

eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen des ausgewiesenen Rechnungsbetrages für die vereinbarte Nutzung. Der Vertragspartner löst die Vertragsstrafe bereits bei nachweislicher, vertragswidriger Nutzung auch nur einer der Kontrolladressen aus der Adresslieferung aus. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Anschriften von Personen, die auf Werbung des Vertragspartners bestellen oder Angebote anfordern, verarbeitet der Vertragspartner sodann in eigener Verantwortung.

An den von Acxiom gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtschutz gemäß § 87 b UrhG, sie dürfen nur in dem mit Acxiom vereinbarten Umfang genutzt werden.

Liefert Acxiom eine Datenbank, hat der Vertragspartner auf jeden Fall für die von ihm zu vertretende unberechtigte Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere der vollständigen Vervielfältigung der Datenbank sowie der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00 zu bezahlen, insoweit der Vertragspartner nicht einen deutlich geringeren bzw. gar nicht erst entstandenen Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.

12.  Freistellung

Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der weiteren Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten im Hinblick auf die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer Vorschriften über den Datenschutz sowie für die Einhaltung der Regeln des Wettbewerbsrechts.

Der Vertragspartner übernimmt die alleinige datenschutz- sowie wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die Durchführung von Direktmarketing-Aktionen und stellt Acxiom von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund vorgerichtlicher o-der gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit diesen Direktmarketing-Aktionen frei.

Wird Acxiom in diesem Zusammenhang allein oder zusammen mit dem Vertragspartner datenschutz- und/oder wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen, trägt der Vertragspartner die Kosten.

13.  Geheimhaltung

Die Vertragsparteien vereinbaren die absolute Geheimhaltung hinsichtlich jeder Information, die ihnen von der jeweils anderen Partei mit der Maßgabe bzw. Kennzeichnung ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit mitgeteilt wird. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus.

14.  Pfandrecht / Abtretung

An allen Waren oder sonstigen Sachen, die ein Vertragspartner an Acxiom liefert oder aus einem sonstigen Rechtsgrund Acxiom übergibt, erwirbt Acxiom zur Sicherung aller Forderungen, die ihr aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner zustehen, ein Pfandrecht. An Adresslisten oder anderen Daten, die im Eigentum des Vertragspartners stehen, erwirbt Acxiom ein Nutzungspfandrecht zum Zwecke der entgeltlichen Vermietung an Dritte. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten eines Sozialleistungsträgers, die dem Sozialdatenschutz unterliegen und zulässig von Acxiom im Auftrag verarbeitet werden.

Die Abtretung von Forderungen gegen Acxiom bedarf der schriftlichen Zustimmung von Acxiom. Dies gilt nicht, soweit § 354a HGB anwendbar ist.

15.  Beendigung

Jede Vertragspartei kann einen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen, wenn

  • die andere Vertragspartei einen Vertragsbruch zu vertreten hat und dieser Vertragsbruch nicht heilbar ist oder trotz Fristsetzung zur Abhilfe nicht geheilt wird oder
    • eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen der anderen Vertragspartei eintritt, durch die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet wird, es sei denn, dass die andere Vertragspartei die ihr obliegenden Leistungen erbringt oder für sie Sicherheit leistet oder
    • die andere Vertragspartei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht.

Mit Beendigung des Vertrages – aus welchem Grund auch immer – verpflichtet sich der Vertragspartner alle in seinem Besitz befindlichem Daten und Datenträger von Acxiom sowie die hiervon gefertigten Kopien wieder an Acxiom zurückzugeben bzw. auf Wunsch von Acxiom zu vernichten. Kopien auf fest installierten Datenträgern sind zu löschen. Der Vertragspartner bestätigt Acxiom danach unverzüglich innerhalb einer Woche nach Vertragsbeendigung schriftlich, dass die Vernichtung oder Löschung einschließlich aller berechtigterweise gefertigten Kopien erfolgt ist.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind eigene Responsedaten des Vertragspartners, die er gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO erlaubterweise innerhalb eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichem Verhältnis gespeichert hat. Die Beendigung des Vertrages berührt weder bestehende Rechtsansprüche noch die fortdauernde Verpflichtung zur Geheimhaltung.

16.  Außerordentliche Kündigung

Acxiom steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Vertragspartner bei der Speicherung, Verarbeitung oder der Nutzung der überlassenen Daten gegen wesentliche Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), oder gegen eine im Vertrag spezifizierte Zweckbindung verstößt.

17.  Genehmigung von Werbeaktionen

Vor Durchführung jeder neuen Direktmarketing-Aktion während der Laufzeit des Vertrages erhält Acxiom einen Entwurf der durchzuführenden Aktion. Acxiom hat das Recht, die Durchführung der Werbeaktion unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Datei innerhalb von zwei Arbeits-tagen zu untersagen. Sofern Acxiom von diesem Recht nicht bis zum Ende des zweiten Arbeitstages (18:00 Uhr) schriftlich Gebrauch macht, kann der Vertragspartner die Werbeaktion durchführen. Einmal freigegebene Werbemittel können wiederholt ohne Genehmigung eingesetzt wer-den, wenn keine Sittenwidrigkeit besteht.

18.  Auftragsdatenverarbeitung

Acxiom verarbeitet als Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Vertragspartners aus-schließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen Einzelanweisung des Vertragspartners. Die Weisungen des Vertragspartners bedürfen der Schriftform. In begründeten Eilfällen können durch bevollmächtigte Personen des Vertragspartners Weisungen auch mündlich erteilt werden. Diese bedürfen jedoch unverzüglich der schriftlichen Bestätigung.

Acxiom ist Teil der internationalen Acxiom Gruppe mit Hauptsitz in den USA. Im Rahmen der weltweiten Nutzung der Ressourcen ist es möglich und wird vom Vertragspartner akzeptiert, dass ggf. die vom Vertragspartner an Acxiom überlassenen personenbezogenen Daten auch in einem Rechenzentrum der Acxiom-Gruppe in Großbritannien verarbeitet werden. Für die Abdeckung von Arbeitsspitzen ist auch der Zugriff auf die überlassenen personenbezogenen Daten durch Acxiom-Mitarbeiter des IT-Service-Centers in Polen möglich. Beide Stellen unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung und damit denselben Sicherheitsbedingungen wie Acxiom Deutschland. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten darüber hinaus an Dritte findet vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen nicht statt.

Es gehört nicht zum Auftragsumfang von Acxiom, die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Acxiom im Hinblick auf die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und anderer Regelungen über den Datenschutz vorzu-nehmen. Hierfür ist allein der Vertragspartner verantwortlich, ebenso wie für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen (beispielsweise Einholung von Einverständniserklärungen). Mit der Übermittlung von Daten durch den Vertragspartner oder durch vom Vertragspartner beauftragte Dritte, garantiert der Vertragspartner die Berechtigung zur Übermittlung der Daten sowie die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen.

Die von Acxiom in ihren Angeboten abgegebenen Preise setzen lesbares und bearbeitbares Daten-material auf üblichen Datenträgern in üblichen Satzformaten voraus. Entsprechen die angelieferten Daten nicht diesen Vorgaben, ist Acxiom berechtigt, für die Konvertierungsmaßnahmen oder erneutem Einlesen von Daten bei der Neulieferung durch den Vertragspartner einen dem Mehraufwand angemessenen Aufschlag auf die Preise zu verlangen.

Acxiom wird bei der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspar-ners ausschließlich Beschäftigte einsetzen, die sich schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen. Acxiom wirkt bei der Auswahl und dem Einsatz ihrer Mitarbeiter darauf hin, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Vertragspartners erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten.

Machen die durch die Auftragsdatenverarbeitung bei Acxiom betroffenen Personen Rechte geltend, wie zum Beispiel die Auskunftspflicht und die an-deren Rechte gemäß Art. 15-20 DS-GVO, wird Acxiom den Vertragspartner informieren. Der Vertragspartner ist für die Erfüllung der Ansprüche und Wahrung dieser Rechte verantwortlich.

Acxiom ist berechtigt, alle in Zusammenhang mit diesen Rechten stehenden Auskunfts-, Löschungs-und Sperrungsersuchen selbständig zu bearbeiten und dazu die Daten des Vertragspartners heran-zuziehen. Dazu stellt Acxiom dem Vertragspartner eine Widerspruchsdatei zur Verfügung, um die Widersprüche gemäß Art. 15 DS-GVO speichern und berücksichtigen zu können. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.

Dem Vertragspartner stehen die Kontrollrechte nach Art. 28 Abs. 3 lit. h) DS-GVO zu. Primär macht

der Vertragspartner hierfür Bestätigungen, Zertifikate etc. unabhängiger Prüfinstanzen zur Grundlage seiner Prüfungshandlungen.

19.  Werbemittelherstellung, Mailing oder E-Mailing Dienstleistungen

Acxiom schuldet dem Vertragspartner keine Überprüfung dahingehend, ob der Inhalt und die Form der Werbemittel den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit der wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit sowie für die Gewichts- und die dafür geltenden Entgeltverhältnisse vereinbar ist. Für diese Prüfung ist allein der Vertragspartner verantwortlich.

Falls der Vertragspartner eine schriftliche und ge-gebenenfalls durch Muster ergänzte Anweisung für die Verarbeitung des Werbematerials an Acxiom aushändigt, ist diese für die Verarbeitung maßgebend. Gibt der Vertragspartner keine Anweisungen für die Verarbeitung des Werbematerials, verarbeitet Acxiom das Material in der üblichen Weise.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist Acxiom nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder der Postauslieferung die Einhaltung von Portogrenzen oder Postbestimmungen zu prüfen. Die Prüfung obliegt insofern dem Vertragspartner.

Entgelte für die Auslieferung von Voll-, Teil- oder Nichtadressierten Werbesendungen sind vom Vertragspartner im Voraus bei Anforderung durch Acxiom zu bezahlen. Vor Zahlungseingang bzw. unwiderruflicher Gutschrift eingereichter Schecks besteht seitens Acxiom keine Verpflichtung zur Auslieferung. Sofern die Vorauszahlung der Entgelte verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auslieferungstermin um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.

20.  Adressen, die für den Vertragspartner über Partner und Dienstleister generiert werden

Acxiom vermittelt Daten zur Nutzung für Marketing- und Marktforschungszwecke von Interessenten, die über von Dritten betriebene Internetseiten und Portale generiert werden.

Trotz sorgfältiger Prüfung der Daten und Kommunikationsmerkmale übernimmt Acxiom keine Garantie auf die inhaltliche Richtigkeit der Daten. Für eine bestimmte Liefermenge, Rücklaufmenge oder Rücklaufquote übernimmt Acxiom keine Haftung.

Jeder Vertragspartner/Sponsor trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm gelieferten Texte und Fragen. Acxiom überprüft diese weder auf ihre wettbewerbsrechtliche, kennzeichenrechtliche noch datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Acxiom behält sich das Recht vor, einen Auftrag zurückzuweisen oder auf erhebliche Mängel hinzuweisen, sofern relevante Rechtsvorschriften in offensichtlicher Weise verletzt werden.

Der Vertragspartner übernimmt die alleinige datenschutz- wie wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die Durchführung der Direktmarketingaktionen und stellt Acxiom von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund vorgerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit diesen Direktmarketingaktionen frei. Wird Acxiom in diesem Zusammenhang allein oder zusammen mit dem Vertragspartner datenschutz- oder wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen, stellt der Vertragspartner Acxiom zudem von allen Kosten frei.

21.  Untersuchungen, Markt- und Geodaten

Acxiom unterbreitet dem Vertragspartner / Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlages, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar angegeben werden. Der Vertragspartner/Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann Acxiom nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.

Der Vertragspartner erhält die Nutzungsrechte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Der Inhalt darf nur ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist.

22.  Telefonnummern-Zuspielung

Acxiom bietet für Datenbestände die Ergänzung durch Telefonnummern an. Die Telefonnummern werden nur für solche Adressen zugespielt, bei denen die Datenschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) diese Zuspielung gestatten. Der Vertragspartner versichert, dass zu den Betroffenen deren Datensätze für ihn mit Telefonnummern ergänzt werden sollen, eine vom Betroffenen angestoßene Beziehung unterhalten wird. Er wird die Telefonnummern nur im datenschutzrechtlichen sowie im wettbewerbsrechtlich zulässigen Rahmen verwenden.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die empfangenen Telefonnummern vollständig oder teilweise bzw. auszugsweise zur gewerblichen Adressenverwertung zu nutzen. Er ist ebenso nicht berechtigt, die Daten als Unterlage bzw. Hilfsmittel für die Zusammenstellung oder Ergänzung von Teilnehmerverzeichnissen jeder Art (gedruckt oder elektronisch) oder für die Veränderung der in solchen Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Daten zu nutzen.

Betroffene können Einwilligungen in die Nutzung ihrer Telefondaten für Werbezwecke zu jedem Zeitpunkt widerrufen. Acxiom wird Widerrufe in diesem Fall an den Vertragspartner weiterleiten. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist zur Beachtung der Widerrufe verpflichtet und stellt Acxiom von allen eventuellen Kosten und Ansprüchen aus Nichtbeachtung frei.

23.  Adressvermittlung

Soweit Acxiom als Makler (Broker) Adresslisten für Werbezwecke vermittelt, kommen von Acxiom nachgewiesene oder vermittelte Verträge ausschließlich unmittelbar zwischen dem Vertragspartner und dem Vermieter zustande. Als Makler übernimmt Acxiom keine Haftung aus einem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Adressenmietvertrag.

24.  Adressenbereinigungs-Dienstleistung

Der Vertragspartner ermächtigt Acxiom im Rahmen der vertragsgegenständlichen Adresspflegemaßnahmen für den Vertragspartner Adresspflegeverträge mit der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG, Am Anger 33, 33332 Gütersloh, abzuschließen. Der Vertragspartner wird insoweit direkter Vertragspartner der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG. Insofern akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG, für den Datenabgleich eigener Bestandsdaten mit POSTADRESS MOVE, der Umzugsdatenbank bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Datenabgleich angemieteter Adressbestände mit POSTADRESS MOVE. Soweit der Vertragspartner auch Abgleiche mit POSTADRESS CLEAN (ungültige Anschriften und Verstorbenen Daten) beauftragt, akzeptiert er auch die entsprechenden produktspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post Adress GmbH & Co. KG. Insbesondere akzeptiert der Vertragspartner die Vertragsstrafen bewehrten Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der überstellten Daten. Die Deutsche Post Adress ist berechtigt, selbst oder durch einen von ihr Beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der beratenden Berufe (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu überprüfen.

Acxiom bietet zusätzlich zu den Nachsendeanträgen Informationen aus Adressänderungsinformationen an. So haben Unternehmen die Möglichkeit, weit über die Information des Nachsendeantrags hinaus Veränderungen im Datenbestand zu erkennen und zu pflegen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Adressänderungsinformationen wird von Acxiom jedoch nicht übernommen. Acxiom geht davon aus, dass der Beauftragung von Adressänderungsinformationen stets ein berechtigtes Interesse (z.B. Postrückläufer) an der Kenntnis der Daten auf Seiten des Vertragspartners zugrunde liegt. Mit der Auftragsvergabe sichert der Vertragspartner dies zu.

Die Adressverifizierung und die Verifizierung der Telefonnummer sind wertvolle Ergänzungen des Umzugsabgleichs. Adressen, für die beim Umzugsabgleich keine Umzüge ausgewiesen werden konnten, können auf diesem Wege als aktiv bestätigt werden. Die jederzeitige Zustellbarkeit der verifizierten Adressen bzw. die aktuelle Ansprechbarkeit des verifizierten Telefonanschlusses kann von Acxiom jedoch nicht garantiert werden. Ebenso kann wie bei anderen Adressenlieferungen (Ziff. 9) eine Haftung für die Richtigkeit der Informationen im Rahmen der Adress- und Telefonnummer Verifizierung von Acxiom nicht übernommen werden.

Im Bereich „Adresslab“ stellt der Vertragspartner seine Dateien in einem von Acxiom zugelassenen Datei-Satzformat zur Verarbeitung zur Verfügung. Eine Vorabkontrolle dieser Einstellung oder eine Plausibilitätsprüfung der einzuhaltenden Parameter ist durch Acxiom nicht geschuldet.

Die Bereitstellung der Ergebnisdaten kann über eine Funktionalität im Modulpaket vom Vertragspartner abgefragt werden. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei Acxiom bearbeitet. Die bearbeiteten Daten werden von Acxiom für max. 4 Wochen ab Bereitstellung zum Abruf durch den Vertragspartner bereitgehalten. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Die Vergütung ist zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Ergebnisdaten fällig. Nach rechtswirksamer Registrierung als Nutzer durch schriftliche Erklärung erhält der Vertragspartner von Acxiom bzw. vom mit der Abwicklung des Dienstes betrauten Dienstleister einen Zugangscode, der ihm den Zugang zu den Datenbanken von Acxiom oder deren Dienstleister ermöglicht.

Mit der Registrierung versichert und garantiert der Vertragspartner, den Zugangscode keinem Dritten bekannt zu geben. Ausgenommen davon sind die mit den Abfragen befassten Mitarbeiter des Vertragspartners, die der Vertragspartner unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Zuverlässigkeit mit den abgleichenden Anfragen betraut. Der Vertragspartner wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Aufforderung durch Acxiom dieser die zugangsberechtigten Mitarbeiter zu benennen und ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit nachzuweisen.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der Vertragspartner Grund zu der Annahme haben, dass der Zugangscode unbefugten Dritten zugänglich ist, wird er Acxiom unverzüglich darüber informieren. Der Zugangscode wird in diesem Fall gesperrt. Der Vertragspartner erhält unverzüglich einen neuen Zugangscode. Durch auch nur fahrlässige Weitergabe des Zugangscodes entstandene widerrechtliche Nutzung der Datenbank führt zur uneingeschränkten Haftung des Vertragspartners.

Die bearbeiteten und gegebenenfalls ergänzten Datensätze darf der Vertragspartner in seine eigene Kunden-/Interessentendatei übernehmen. Die Nutzung der so gewonnenen Aktualisierung von Adressen ist nur im Rahmen normaler Ge-schäftspost und Werbeaktionen des Vertragspartners bzw. zur Geltendmachung berechtigter Forderungen zulässig.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, aus den Kenntnissen über Daten und Methoden, die er durch den Erwerb gleich welcher Leistungsmodule aus dem Angebot von Adresslab erhält, kein vergleichbares Produkt zum Zwecke der Weitergabe und des Vertriebs zu entwickeln.

Erfolgt innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vergabe der Zugangsberechtigung keine Anfrage des Vertragspartners, so ist Acxiom berechtigt, den Zugang zu den Leistungsangeboten von Adresslab für den Vertragspartner zu sperren. Auf schriftlichen Wunsch des Vertragspartners kann die Sperre aufgehoben werden mit der Folge, dass die Zugangsberechtigung neu erteilt wird.

25.  Allgemeine Regelung und anwendbares Recht

Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien haben keine Geltung, es sei denn, Acxiom hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Acxiom in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung an ihn vorbehaltslos ausführt. Abweichungen hiervon oder Änderungen dieser AGB sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen werden nur wirksam, wenn sie von je einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien und schriftlich vereinbart werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine telekommunikative Übermittlung (Email). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Acxiom ist jederzeit berechtigt sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGBs an verbundene U-ternehmen der Acxiom European Holdings Limited oder an andere verbundene Unternehmen der internationalen Acxiom-Gruppe zu übertragen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren-kauf vom 11. April 1980 (CISG) sind ausgeschlossen.

26.  Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Frankfurt am Main.

27.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, oder sollte sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben.

Sofern bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, wird zu den am Tag

der Lieferung gültigen Listen-Katalogpreisen berechnet. Alle genannten Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Netto-Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.

Die in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Adressenstückzahlen sind wegen ständiger Zu- und Abgänge nur Circa-Angaben; berechnet wird jeweils die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Hat Acxiom zu einem Mindestauftragswert angeboten, so bildet dieser die Preisuntergrenze.

Bei Dienst- und/oder Werkverträgen ist Acxiom berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei der Rechnungsstellung gegenüber Vertragspartnern aus der EU verwendet Acxiom die vom Vertragspartner genannte Umsatz-Identifikations-Nummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Vertragspartner für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen Acxiom geltend gemacht werden kann.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Neue Vertragspartner und Vertragspartner aus der EU sind vorkassenpflichtig.

Entgelte im Namen und für Rechnung des Vertragspartners sind durchlaufende Posten und unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Entgelte für die Postauslieferung von Werbesendungen sind vom Vertragspartner im Voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang bzw. unwiderrufener Gutschrift eingereichter Schecks besteht seitens Acxiom keine Verpflichtung zur Postauslieferung. Sofern die Vorauszahlung der Entgelte verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszweckes eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auslieferungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.

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